FAQ
Wir versuchen hier einige häufig gestellten Fragen zu beantworten. Sollten Sie die Antwort zu Ihrem Anliegen nicht finden, so nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf.
Häufig gestellte Fragen
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Wann erhalte ich meinen Stundenplan bzw. den Stundenplan meines Lernenden/meiner Lernenden?
Ab ca. Mitte Juni sind die Stundenpläne jeweils auf unserer Webseite (unter Grundbildung) aufgeschaltet.
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Muss ich mein eigenes Laptop in die Schule mitbringen?
Seit dem Schuljahr 2021/22 wird ein eigenes Gerät benötigt. Die Anforderungen, die das Gerät erfüllen soll, finden Sie hier.
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Erhalte ich eine Schulbestätigung?
Lernende des Brückenangebots und der Berufsmatura erhalten bei Schulstart eine Schulbestätigung. Die Schulbestätigung kann nicht vor Schulstart ausgestellt werden.
Für Lernende der Grundbildung reicht in der Regel der Lehrvertrag als Bestätigung, dass sie sich in einer Ausbildung befinden. Sollten Sie trotzdem eine Schulbestätigung benötigen, können Sie diese beim Sekretariat bestellen: bwz(at)ow.ch
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Gibt es Parkplätze beim Schulhaus?
Ja, es gibt eine beschränkte Anzahl Parkplätze an beiden Standorten. Diese sind kostenpflichtig.
Wir bitten unsere Lernenden, wenn immer möglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, da die Anzahl Parkplätze nicht für alle ausreicht.
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Wie kann ich die Lehrpersonen kontaktieren?
Die Lehrpersonen erreichen Sie am besten per Mail oder via Teams. Die Mailadressen der Lehrpersonen finden Sie hier.
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Gibt es eine Kantine im Schulhaus?
Wir haben an unseren beiden Standorten in Sarnen und Giswil keine Kantine. Einkaufsmöglichkeiten, Take-Away’s und Restaurants befinden sich jedoch in Gehdistanz. Ausserdem stehen Mikrowellen zum Aufwärmen von Speisen zur Verfügung.
In Giswil ist in der Pause jeweils eine Bäckerei mit einem mobilen Laden vor Ort.
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Gibt es einen Elternabend?
Für die Eltern der Lernenden im 1. Lehrjahr gibt es in der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November einen Informationsabend. Die Einladung dazu erhalten die Eltern in den ersten Schulwochen von den Lernenden.
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Können Lernende Freifächer besuchen?
Während der Lehre haben Lernende Anrecht auf das Besuchen von Freifächern, sofern die Leistungen in der Berufsfachschule ausreichend sind. Am BWZ Obwalden werden als Freifächer die Sprachkurse angeboten. Die Lernenden profitieren von vergünstigten Preisen. Sie finden unser Kursangebot hier.
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Was muss ich tun, wenn ich nicht am Unterricht teilnehmen kann?
Für voraus bekannte Absenzen muss ein Abwesenheitsgesuch ausgefüllt werden. Das Formular ist zu finden bei den Downloads. Es gibt unterschiedliche Gesuchsformulare für das Brückenangebot, die Grundbildung und die Berufsmatura. Bitte scrollen Sie bei den Downloads zur entsprechenden Rubrik.
Die Bestimmungen über das Absenzenwesen finden Sie hier.
Bei kurzfristigen Absenzen (z. B. aufgrund Krankheit) melden Sie sich bitte direkt bei der/den betroffenen Lehrperson(en) ab.
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Wer hilft mir, wenn ich im Lehrbetrieb einen Konflikt habe?
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Gibt es an der Berufsschule einen Nachteilsausgleich für Lernende mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung (z. B. Legasthenie, Dyskalkulie etc.)? Wie erhalte ich einen solchen?
Gibt es an der Berufsschule einen Nachteilsausgleich für Lernende mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung (z. B. Legasthenie, Dyskalkulie etc.)? Wie erhalte ich einen solchen?
Nachteilsausgleiche für Lernende mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung sind in der Berufsfachschule möglich. Zuständig für die Erteilung eines Nachteilsausgleiches ist das Amt für Berufsbildung des Lehrortkantons (Kanton, in welchem sich der Lehrbetrieb befindet). Die Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Ämter für Berufsbildung:
Obwalden
Nidwalden
Luzern
Zug
Schwyz
Uri -
Erhalten Lernende des BWZ Stipendien?