FAQ
Wir versuchen hier einige häufig gestellten Fragen zu beantworten. Sollten Sie die Antwort zu Ihrem Anliegen nicht finden, so nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf.
Häufig gestellte Fragen
-
Gibt es einen Elternabend?
Für die Eltern der Lernenden im 1. Lehrjahr gibt es in der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November einen Informationsabend. Die Einladung dazu erhalten die Eltern in den ersten Schulwochen von den Lernenden.
-
Wann erhalte ich meinen Stundenplan bzw. den Stundenplan meines Lernenden/meiner Lernenden?
Ab ca. Mitte Juni sind die Stundenpläne jeweils auf unserer Webseite (unter Grundbildung) aufgeschaltet.
Die Lernenden im 1. Lehrjahr erhalten den Stundenplan in der Zeit zwischen Anfang und Mitte Juli per Post. Die Lernenden im 2., 3. und 4. Lehrjahr erhalten den Stundenplan zusammen mit dem Zeugnis in der letzten Schulwoche.
Die Berufsbildnerinnen und Berufsbilder erhalten die Stundenpläne zwischen Anfang und Mitte Juli zusammen mit den Zeugnissen per Post.
-
Gibt es eine Kantine im Schulhaus?
Wir haben an unseren beiden Standorten in Sarnen und Giswil keine Kantine. Einkaufsmöglichkeiten, Take-Away’s und Restaurants befinden sich jedoch in Gehdistanz. Ausserdem stehen Mikrowellen zum Aufwärmen von Speisen zur Verfügung.
Für die Pausenverpflegung gibt es in Sarnen einen Pausenkiosk. In Giswil ist in der Pause jeweils eine Bäckerei mit einem mobilen Laden vor Ort.
-
Wie kann ich die Lehrpersonen kontaktieren?
Die Lehrpersonen erreichen Sie am besten per Mail. Die Mailadressen der Lehrpersonen finden Sie hier.
In dringenden Fällen erreichen Sie die Lehrpersonen telefonisch via Sekretariat:
Telefon 041 666 64 80. -
Erhalte ich eine Schulbestätigung?
Lernende des Brückenangebots und der Berufsmatura erhalten bei Schulstart eine Schulbestätigung. Die Schulbestätigung kann nicht vor Schulstart ausgestellt werden.
Für Lernende der Grundbildung reicht in der Regel der Lehrvertrag als Bestätigung, dass sie sich in einer Ausbildung befinden. Sollten Sie trotzdem eine Schulbestätigung benötigen, können Sie diese beim Sekretariat bestellen: bwz(at)ow.ch
-
Gibt es Parkplätze beim Schulhaus?
Ja, es gibt eine beschränkte Anzahl Parkplätze an beiden Standorten. Ab dem 1. Juni 2020 sind diese kostenpflichtig.
Wir bitten unsere Lernenden, wenn immer möglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, da die Anzahl Parkplätze nicht für alle ausreicht.
-
Muss ich mein eigenes Laptop in die Schule mitbringen?
Wenn Sie einen der folgenden Berufe erlernen, müssen Sie ein eigenes Laptop in den Unterricht mitbringen:
- Automatikmonteur EFZ (seit Ausbildungsstart 2019)
- Bäcker-Konditor-Confiseur EFZ (seit Ausbildungsstart 2019)
- Koch EFZ (seit Ausbildungsstart 2018)
- Landwirte EFZ (ab Ausbildungsstart 2020)
- Schreiner EFZ (ab dem 2. Lehrjahr)
Die Anforderungen, die das Gerät erfüllen soll, erhalten die Lernenden mit dem Stundenplan zwischen Anfang und Mitte Juli.
In allen anderen Lehrberufen, im Brückenangebot und in der Berufsmatura benötigen Sie zurzeit kein eigenes Laptop.
Ab dem Schuljahr 2021/22 werden voraussichtlich alle Lernenden ein eigenes Gerät in den Unterricht mitbringen müssen.
-
Gibt es an der Berufsschule einen Nachteilsausgleich für Lernende mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung (z. B. Legasthenie, Dyskalkulie etc.)? Wie erhalte ich einen solchen?
Gibt es an der Berufsschule einen Nachteilsausgleich für Lernende mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung (z. B. Legasthenie, Dyskalkulie etc.)? Wie erhalte ich einen solchen?
Nachteilsausgleiche für Lernende mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung sind in der Berufsfachschule möglich. Zuständig für die Erteilung eines Nachteilsausgleiches ist das Amt für Berufsbildung des Lehrortkantons (Kanton, in welchem sich der Lehrbetrieb befindet). Die Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Ämter für Berufsbildung:
Obwalden
Nidwalden
Luzern
Zug
Schwyz
Uri -
Können Lernende Freifächer besuchen?
Während der Lehre haben Lernende Anrecht auf das Besuchen von Freifächern, sofern die Leistungen in der Berufsfachschule ausreichend sind. Am BWZ Obwalden werden als Freifächer die Sprachkurse angeboten. Die Lernenden profitieren von vergünstigten Preisen. Sie finden unser Kursangebot hier.
-
Was muss ich tun, wenn ich nicht am Unterricht teilnehmen kann?
Für voraus bekannte Absenzen muss ein Abwesenheitsgesuch ausgefüllt werden. Das Formular ist zu finden bei den Downloads. Es gibt unterschiedliche Gesuchsformulare für das Brückenangebot, die Grundbildung und die Berufsmatura. Bitte scrollen Sie bei den Downloads zur entsprechenden Rubrik.
Die Bestimmungen über das Absenzenwesen finden Sie hier.
Bei kurzfristigen Absenzen (z. B. aufgrund Krankheit) melden Sie sich bitte telefonisch im Sekretariat oder direkt bei der Lehrperson ab.
-
Wer hilft mir, wenn ich im Lehrbetrieb einen Konflikt habe?
-
Erhalten Lernende des BWZ Stipendien?