FAQ

Wir versuchen hier einige häufig gestellten Fragen zu beantworten. Sollten Sie die Antwort zu Ihrem Anliegen nicht finden, so nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf.

Häufig gestellte Fragen

  • Wann erhalte ich meinen Stundenplan bzw. den Stundenplan meines Lernenden/meiner Lernenden?

    Ab ca. Mitte Juni sind die Stundenpläne jeweils auf unserer Webseite (unter Grundbildung) aufgeschaltet.

    Die Lernenden im 1. Lehrjahr erhalten den Stundenplan in der Zeit zwischen Anfang und Mitte Juli per Post. Die Lernenden im 2., 3. und 4. Lehrjahr erhalten den Stundenplan zusammen mit dem Zeugnis in der letzten Schulwoche.

    Die Berufsbildnerinnen und Berufsbilder erhalten die Stundenpläne zwischen Anfang und Mitte Juli zusammen mit den Zeugnissen per Post.

  • Muss ich mein eigenes Laptop in die Schule mitbringen?

    Seit dem Schuljahr 2021/22 wird ein eigenes Gerät benötigt. Die Anforderungen, die das Gerät erfüllen soll, finden Sie hier.

  • Erhalte ich eine Schulbestätigung?

    Lernende des Brücken­angebots und der Berufs­matura erhalten bei Schulstart eine Schul­bestätigung. Die Schul­bestätigung kann nicht vor Schulstart ausgestellt werden.

    Für Lernende der Grund­bildung reicht in der Regel der Lehr­vertrag als Bestätigung, dass sie sich in einer Aus­bildung befinden. Sollten Sie trotzdem eine Schul­bestätigung benötigen, können Sie diese beim Sekretariat bestellen: bwz(at)ow.ch

  • Gibt es Parkplätze beim Schulhaus?

    Ja, es gibt eine beschränkte Anzahl Park­plätze an beiden Standorten. Diese sind kosten­pflichtig.

    Wir bitten unsere Lernenden, wenn immer möglich mit den öffentlichen Verkehrs­mitteln anzureisen, da die Anzahl Park­plätze nicht für alle ausreicht.

  • Wie kann ich die Lehrpersonen kontaktieren?

    Die Lehrpersonen erreichen Sie am besten per Mail. Die Mailadressen der Lehr­personen finden Sie hier.

  • Gibt es eine Kantine im Schulhaus?

    Wir haben an unseren beiden Standorten in Sarnen und Giswil keine Kantine. Einkaufs­möglichkeiten, Take-Away’s und Restaurants befinden sich jedoch in Gehdistanz. Ausserdem stehen Mikrowellen zum Aufwärmen von Speisen zur Verfügung.

    In Giswil ist in der Pause jeweils eine Bäckerei mit einem mobilen Laden vor Ort.

  • Gibt es einen Elternabend?

    Für die Eltern der Lernenden im 1. Lehrjahr gibt es in der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November einen Informationsabend. Die Einladung dazu erhalten die Eltern in den ersten Schulwochen von den Lernenden.

  • Können Lernende Freifächer besuchen?

    Während der Lehre haben Lernende Anrecht auf das Besuchen von Freifächern, sofern die Leistungen in der Berufsfachschule ausreichend sind. Am BWZ Obwalden werden als Freifächer die Sprachkurse angeboten. Die Lernenden profitieren von vergünstigten Preisen. Sie finden unser Kursangebot hier.

  • Was muss ich tun, wenn ich nicht am Unterricht teilnehmen kann?

    Für voraus bekannte Absenzen muss ein Abwesenheitsgesuch ausgefüllt werden. Das Formular ist zu finden bei den Downloads. Es gibt unterschiedliche Gesuchsformulare für das Brückenangebot, die Grundbildung und die Berufsmatura. Bitte scrollen Sie bei den Downloads zur entsprechenden Rubrik.

    Die Bestimmungen über das Absenzenwesen finden Sie hier.

    Bei kurzfristigen Absenzen (z. B. aufgrund Krankheit) melden Sie sich bitte telefonisch im Sekretariat oder direkt bei der Lehrperson ab.

  • Wer hilft mir, wenn ich im Lehrbetrieb einen Konflikt habe?

    Für die Beratung bei Fragen, Problemen und Konflikten während der Lehre ist das Amt für Berufsbildung des Lehrortkantons (Kanton, in welchem sich der Lehrbetrieb befindet) zuständig. Hier finden Sie deren Kontaktdaten:
    Obwalden
    Nidwalden
    Luzern
    Zug
    Schwyz
    Uri

  • Gibt es an der Berufsschule einen Nachteilsausgleich für Lernende mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung (z. B. Legasthenie, Dyskalkulie etc.)? Wie erhalte ich einen solchen?

    Gibt es an der Berufsschule einen Nachteilsausgleich für Lernende mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung (z. B. Legasthenie, Dyskalkulie etc.)? Wie erhalte ich einen solchen?

    Nachteilsausgleiche für Lernende mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung sind in der Berufsfachschule möglich. Zuständig für die Erteilung eines Nachteilsausgleiches ist das Amt für Berufsbildung des Lehrortkantons (Kanton, in welchem sich der Lehrbetrieb befindet). Die Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Ämter für Berufsbildung:
    Obwalden
    Nidwalden
    Luzern
    Zug
    Schwyz
    Uri

  • Erhalten Lernende des BWZ Stipendien?

    Für die Vergabe von Stipendien ist die Stipendienstelle des Wohnortkantons zuständig. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei diesen Stellen:
    Obwalden
    Nidwalden
    Luzern
    Zug
    Schwyz
    Uri