Brückenangebote in Obwalden

Brückenangebote stehen Jugendlichen offen, die trotz nachgewiesenen Bemühungen noch keinen ihren Möglichkeiten entsprechenden Einstieg in die berufliche Grundbildung gefunden haben oder sich auf eine weiterführende Schule vorbereiten.

Angebot


Um in ein Brückenangebot aufgenommen zu werden, müssen Bewerberinnen und Bewerber ein Aufnahmegesuch stellen und die vorgegebenen Kriterien erfüllen.

Das Bewerbungsdossier ist an das BWZ OW zu schicken (auch für EngelbergerInnen)

Unter den folgenden Links können Schüler und Schülerinnen, sowie Lehrpersonen die Dokumentation einsehen und herunterladen. Bitte beachten Sie dass keine Dokumente online versendet werden sollen (auch nicht per E-Mail), nur per Post und versehen mit rechtsgültigen Unterschriften.

Anmeldefrist: wird im januar 2008 veröffentlicht.

Aufnahmeentscheid: anfangs Mai.

„Philosophie“ der Brückenangebote (BA) im Kanton Obwalden

Brückenangebote sind das schulische BA,
das kombinierte BA und
das integrative BA
  sind eine Teilmenge der Zwischenlösungen zwischen der
obligatorischen Schulzeit und dem Einstieg in die Berufsbildung; es gibt neben staatlichen auch private Angebote
   
Funktion der BA Sie beheben individuelle schulische, sprachliche und/oder soziale Defizite, die einen direkten Einstieg in eine nachobligatorische Ausbildung verunmöglichen (Kompensationsfunktion)
  Sie dienen als Entscheidungs-, Orientierungs- und Einstiegshilfe für nachobligatorische Ausbildungslaufbahnen (Orientierungsfunktion)
  Sie wirken als „strukturierte Warteschlaufen“ für Jugendliche, die aufgrund der Angebotsknappheit nicht direkt in eine nachobligatorische Ausbildung einsteigen können (Pufferfunktion)
   
kein Rechtsanspruch Es besteht für niemanden ein Rechtsanspruch auf ein
Brückenangebot.
   
Aufnahmeverfahren Alle Angemeldeten durchlaufen ein Aufnahmeverfahren
   
weiterhin Lehrstellensuche oder Suche nach weiterführender Schule
  Dies gilt auch nach der BA-Anmeldung bis Ende des
Schuljahres.